Allgemeine Geschäftbedingungen
der Print-Sport Handels GmbH & CoKG
Geltungsbereich der AGB
1.1. Die gegenständlichen AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Print-Sport. Sie gelten für alle von Print-Sport geschlossenen Vereinbarungen, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich Abänderungen vereinbart haben; die AGB gelten insbesondere auch für zukünftige Aufträge des Vertragspartners an Print-Sport.
1.2. Anderslautenden AGB des Vertragspartners von Print-Sport wird hiermit widersprochen.
Anderslautende AGB verpflichten Print-Sport selbst dann nicht, wenn Print-Sport nicht noch
einmal zusätzlich bei Vertragsabschluss widerspricht. Die Übersendung einer
Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Vertragspartners.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung
durch Print-Sport und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Auftrag.
1.3. Der Vertragspartner bestätigt, diese AGB genau gelesen und verstanden zu haben. Er ist
mit diesen AGB voll inhaltlich einverstanden, es bestehen keine Unklarheiten.
Angebote
2.1. Die Angebote von Print-Sport gelten unter der Voraussetzung der unveränderten Annahme
des Angebotes durch den Vertragspartner.
2.2. Im Falle von nachträglich gewünschten Änderungen, Ergänzungen oder Ausweitungen des
Auftrages stimmt der Vertragspartner einer entsprechenden Erhöhung der Preise zu.
Leistung, Lieferung
3.1. Print-Sport verpflichtet sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt des
angenommenen Auftrags ein Werk zu schaffen bzw. solche Leistungen zu erbringen, die im
Sinne der Werbe-Absichten des Vertragspartners nutzbar sind und den medialen
Anforderungen entsprechen. Die Abwicklung des Auftrages erfolgt nach Art und Umfang der
vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Unterlagen, welche im ausreichenden Umfang
vom Vertragspartner auf seine Kosten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
3.2. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Kosten des
Transportes bzw. Versandes, insbesondere die Kosten des Transportes oder Versandes von
Print-Sport übergebenen Manuskripten, Datenträgern oder sonstigen Unterlagen trägt der
Vertragspartner und werden diese Kosten gesondert verrechnet.
3.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Liefertermin muss von Print-Sport schriftlich bestätigt
werden, um Gültigkeit zu erlangen. Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung aller für die Abwicklung
des Auftrags notwendigen Unterlagen durch den Vertragspartner verschiebt sich der
Liefertermin um den Zeitraum der zu spät gelieferten Unterlagen. Im Falle des Lieferverzuges
haftet Print-Sport nur im Falle von grober Fahrlässigkeit für nachweislich entstandene Schäden.
Preise
Die in Kostenvoranschlägen bzw. Angeboten angeführten Preise von Print-Sport sind, soweit
nichts anderes angegeben, Nettopreise.
Erfüllung und Gefahrenübergang
5.1. Nutzung und Gefahr gehen auf den Vertragspartner über, wenn der Liefergegenstand den
Firmensitz von Print-Sport verlässt.
5.2. Vom Vertragspartner beizustellendes Material ist frei Haus an Print-Sport zu liefern. Die
Eingangsbestätigung von Print-Sport gilt nicht als Bestätigung der Richtigkeit der als geliefert
bezeichneten Art und Menge bzw. deren Verwertbarkeit in technischer Hinsicht.
5.3. Übergebene Manuskripte, Originale, Filme, Datenträger oder sonstige Waren lagern bei
Print-Sport ausschließlich auf Gefahr des Vertragspartners. Print-Sport haftet nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit für Verlust und Beschädigung.
Zahlung
6.1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind 100 %
der im Angebot genannten Fakturensumme (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p. a. vereinbart.
Zurückbehaltungsrecht
7.1. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung, insbesondere gemäß Pt. 6. dieser AGB, in
Verzug, so ist Print-Sport berechtigt, die Erfüllung von noch zu erbringenden Leistungen bis zur
Bewirkung der Zahlung zur Gänze aufzuschieben.
7.2. Print-Sport ist weiters berechtigt, die Erfüllung von noch zu erbringenden Leistungen
aufzuschieben, solange der Vertragspartner mit nur einer Zahlung aus einem anderen mit
Print-Sport eingegangenen Vertragsverhältnis in Verzug ist.
7.3. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung, insbesondere gemäß Punkt 6) dieser AGB
und/oder mit nur einer Zahlung aus einem anderen mit Print-Sport eingegangen
Vertragsverhältnis in Verzug, steht Print-Sport ein uneingeschränktes Zurückbehaltungsrecht
sowie die Rücknahme bereits erbrachter Leistungen und bei Teilleistungen das Recht, einen
Auslieferungsstopp zu verhängen, zu. Insbesondere ist Print-Sport in diesen Fällen berechtigt,
auch die einem Dritten erteilten Aufträge zur Herstellung oder Ausführung des von Print-Sport
erstellten Werkes (vor allem Druck) zu stornieren bzw. zu stoppen. Dadurch entstehende
Kosten, insbesondere Storno- oder frustrierte Herstellungskosten, sind vom Vertragspartner zu
tragen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus allen Rechtsgeschäften mit dem
Vertragspartner bleiben die von Print-Sport gelieferten Waren im vollständigen Eigentum von
Print-Sport.
Aufrechnungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder
anderen Ansprüchen welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen
aufzurechnen.
Haftung
10.1. Print-Sport verpflichtet sich, technisch einwandfreie Werke herzustellen. Es leistet
ausdrücklich dafür Gewähr, dass die geschaffenen Werke dem derzeitigen Stand der Technik
sowie den medialen und kommunikationswissenschaftlichen Anforderungen entsprechen.
10.2. Tritt bei der Abwicklung der Aufträge ein Umstand ein, der die vertragsgemäße
Herstellung des Werkes unmöglich macht oder zeitlich verzögert, so hat Print-Sport nur Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht
rechtzeitigen Herstellung des beauftragten Werkes, die weder von Print-Sport noch vom
Vertragspartner zu vertreten ist, berechtigt den Vertragspartner nur zum Rücktritt vom Vertrag.
Diesfalls ist Print-Sport berechtigt, seine bis dahin erbrachten Leistungen zu verrechnen. Print-Sport haftet nicht, wenn in Aussicht gestellte Termine aufgrund der Disposition, welche in die
Sphäre von Dritten fällt, nicht eingehalten werden können.
10.3. Die Haftung von Print-Sport wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese
Haftungsbeschränkung erstreckt sich insbesondere auch auf durch die Herstellung des
beauftragten Werkes verursachte Schäden. Der Höhe nach wird die Haftung von Print-Sport
beschränkt mit der Auftragssumme.
10.4. Die Haftung für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen
Vorschriften auch bei den von Print-Sport vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, übernimmt der
Vertragspartner. Er wird die von Print-Sport vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein
vorgeschlagenes Kennzeichen, Logo, Marke, etc.) erst dann freigeben, wenn er sich selbst von
der rechtlichen (insbesondere wettbewerbs- bzw. kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit
vergewissert hat oder wenn er die volle Haftung für das mit der Durchführung der
Werbemaßnahme (Verwendung des Kennzeichens, Logos, Marke, etc.) verbundene Risiko
selbst übernimmt. Sollte Print-Sport wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der
Verwendung eines Kennzeichens, Logos, Marke, etc.) selbst in Anspruch genommen werden,
hält der Vertragspartner Print-Sport völlig schad- und klaglos.
Verzugsfolgen und Rücktritt vom Vertrag
11.1. Sofern Print-Sport durch grobes Verschulden in Lieferverzug gerät, ist der Vertragspartner
nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist zur Erbringung der Leistung zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Die Setzung der 14-tägigen Nachfrist muss in Schriftform erfolgen.
11.2. Tritt der Vertragspartner ohne Verschulden von Print-Sport länger als 5 Tage vor dem
Abnahmetermin vom Vertrag zurück, so ist Print-Sport berechtigt, die bis dahin angefallenen
Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt zwischen 5 und 0 Tagen vor dem Abgabetermin ist
Print-Sport berechtigt, den gesamten Preis zur Gänze in Rechnung zu stellen.
11.3. Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung der für die Herstellung des beauftragten Werkes
notwendigen Unterlagen durch den Vertragspartner ist Print-Sport berechtigt, vom gesamten
Vertrag unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist zurückzutreten. Print-Sport kann jedoch nach
seiner Wahl auch die Erfüllung des Vertrages begehren. In diesem Falle gilt Pkt. 3.3. der AGB.
11.4. Print-Sport ist berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, sobald der
Vertragspartner mit nur einer Zahlung aus diesem oder aus einem anderen mit Print-Sport
eingegangen Vertragsverhältnis in Verzug gerät. Für den Rücktritt bedarf es keiner
Fristsetzung.
11.5. Print-Sport ist berechtigt, von Aufträgen, die bereits angenommen wurden, aus welchen
Gründen auch immer - ohne Ersatzansprüche des Vertragspartners - binnen einer Frist von
2 Wochen ab Zustandekommen des Vertrages im Sinne der obigen Bestimmungen
zurückzutreten. In diesem Fall ist Print-Sport verpflichtet, allfällige erhaltene Anzahlungen wieder
an den Vertragspartner rückzuerstatten.
Namen- und Markenaufdruck
Print-Sport ist zur Anbringung seines Firmen- oder Markennamens (Logo) auf den zur
Ausführung gelangenden Produkten auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Vertragspartners
berechtigt.
Aufbewahrung
Print-Sport verpflichtet sich bis maximal 6 Wochen nach Fertigstellung des jeweiligen Projekts
die übergebenen Unterlagen aufzubewahren, danach werden die Unterlagen auf Wunsch des
Auftraggebers gegen Kostenersatz zurückgestellt oder vernichtet.
Herstellung, Änderung, Abnahme
14.1. Die künstlerische und technische Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werkes, des
Produktes oder der Dienstleistung obliegt alleine Print-Sport. Soweit eine Mitwirkung des
Vertragspartners zur Herstellung des Produktes nötig ist, ist eine durch dessen Unterlassung
bedingte verminderte Qualität bzw. Unmöglichkeit der Herstellung vom Vertragspartner zu
vertreten.
14.2. Die Abnahme des in Auftrag gegebenen Werkes durch den Vertragspartner oder seine
Erfüllungsgehilfen bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität. Für den
Fall, dass der Vertragspartner das in Auftrag gegebene Werk nicht ausdrücklich abnimmt, gilt
die Abnahmeerklärung als erteilt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von
1 Woche nach dem Abnahmetermin konkrete Einwendungen gegen das Werk oder bestimmte
Teile davon erhebt. Die Erhebung der Einwendungen im vorerwähnten Sinn muss bei sonstiger
Unbeachtlichkeit in Schriftform erfolgen.
14.3. Verlangt der Vertragspartner vor Abnahme des Werkes Änderungen des bereits
hergestellten Werkes, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten und Kosten, soweit es sich
nicht um berechtigte Mängelrügen handelt.
14.4. Für gewünschte Änderungen nach Abnahme des Werkes hat alleine der Vertragspartner
die Kosten zu tragen.
Urheber-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte
15.1. Print-Sport stehen alle Leistungsschutz- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 14 bis
18 UrhG sowie der §§ 66 ff. UrhG an den von ihm hergestellten Werk zu. Print-Sport stehen
insbesondere die Verwertungsrechte der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Aufführung
sowie sämtliche Leistungsschutzrechte zu.
15.2. Print-Sport erteilt dem Vertragspartner nach vollständiger Bezahlung des
Rechnungsbetrages (Nettobetrag zzgl. Mehrwertsteuer) sämtliche zur Erfüllung des Vertrages
notwendigen Werknutzungsbewilligungen im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Der Umfang
der erteilten Werknutzungsbewilligungen wird auf den Vertragszweck beschränkt.
Darüberhinausgehende Werknutzungsbewilligungen sind gesondert von Print-Sport zu
erwerben. Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung zu schließen, mit welcher auch eine Einigung
über die Abgeltung für die Erteilung der jeweiligen Werknutzungsbewilligung zu treffen ist.
15.3. Bearbeitungen, Ergänzungen, Kürzungen oder Änderungen sonstiger Art am Werk bzw.
an Teilen des von Print-Sport hergestellten Werkes dürfen nur durch Print-Sport vorgenommen
werden. Die Zustimmung zu den oben genannten Änderungen an Werken von Print-Sport
bedarf der schriftlichen Genehmigung, auch das allfällige Abgehen von der in diesen AGB
vereinbarten Schriftformklausel.
15.4. Im Fall von Bearbeitungen, Ergänzungen, Kürzungen oder Änderungen sonstiger Art am
beauftragten Werk ist eine besondere schriftliche Vereinbarung mit Print-Sport zu treffen, mit
welcher diese Arbeiten abgegolten werden.
15.5. Print-Sport ist berechtigt, das von ihm hergestellte Werk anlässlich von Veranstaltungen
bzw. Präsentationen für sämtliche Maßnahmen der Eigenwerbung zu verwenden, dies auf jede
erdenkliche Art und Weise und auf jedem Trägermedium. Hierzu erteilt der Vertragspartner alle
erforderlichen Werknutzungsbewilligungen.
15.6. Soweit die Urheber- und Verwertungsrechte nicht ohnedies bei Print-Sport liegen oder ihr
eingeräumt wurden, verpflichtet sich Print-Sport für die entsprechende Rechtseinräumung durch
Dritte Sorge zu tragen. Ausdrücklich ausgenommen ist dies in den Fällen, wo Unterlagen,
insbesondere Film- und Tonmaterial, Fotos, Grafiken, oder sonstige Unterlagen vom
Vertragspartner beigestellt wurden. Der Vertragspartner verpflichtet sich in diesem Fall Print-Sport sämtliche für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Verwertungs-, Leistungsschutzrechte
bzw. Werknutzungsbewilligungen an diesen Materialien einzuräumen.
15.7. Im Falle der Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen durch Dritte verpflichtet sich
der Vertragspartner, Print-Sport schad- und klaglos zu halten. Die Schad- und Klagloshaltung
beinhaltet auch die Prozesskosten eines allfälligen Verfahrens.
Vertragsauslegung
Sollte einer der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung
eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung
am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Schriftformklausel
Abänderungen und Ergänzungen des Auftrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auch
das einvernehmliche Abgehen von der Schriftform bedarf der Schriftform.
Prioritätsregelung
Im Falle von Widersprüchen zwischen Angeboten bzw. Verträgen von Print-Sport mit den AGB
wird nachfolgende Prioritätenregelung vereinbart:
Erste (oberste) Priorität:
Die Bestimmungen im Vertragstext bzw. im Angebot.
Zweite Priorität:
Die Bestimmungen der AGB.
Dritte Priorität:
Die einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Rechtes.
Sonstige Bestimmungen
19.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle ihm anvertrauten Geschäftsgeheimnisse zu
wahren und darüber Stillschweigen zu halten.
19.2. Die vom Vertragspartner übernommenen Verpflichtungen hat dieser an sämtliche
Personen und Unternehmen, die mit der beauftragten Leistung bzw. dem Produkt von Print-Sport in Berührung kommen, zu überbinden.
19.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis oder seiner Auflösung ergebenden Streitigkeiten ist das für Wien sachlich
zuständige Gericht. Zur Anwendung gelangt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-
Kaufrechtes ist ausgeschlossen.