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Allgemeine Geschäftbedingungen

der Print-Sport Handels GmbH & CoKG

  1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Die gegenständlichen AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Print-Sport. Sie gelten für alle von Print-Sport geschlossenen Vereinbarungen, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich Abänderungen vereinbart haben; die AGB gelten insbesondere auch für zukünftige Aufträge des Vertragspartners an Print-Sport.

1.2. Anderslautenden AGB des Vertragspartners von Print-Sport wird hiermit widersprochen.

Anderslautende AGB verpflichten Print-Sport selbst dann nicht, wenn Print-Sport nicht noch

einmal zusätzlich bei Vertragsabschluss widerspricht. Die Übersendung einer

Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Vertragspartners.

Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung

durch Print-Sport und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Auftrag.

1.3. Der Vertragspartner bestätigt, diese AGB genau gelesen und verstanden zu haben. Er ist

mit diesen AGB voll inhaltlich einverstanden, es bestehen keine Unklarheiten.

  1. Angebote

2.1. Die Angebote von Print-Sport gelten unter der Voraussetzung der unveränderten Annahme

des Angebotes durch den Vertragspartner.

2.2. Im Falle von nachträglich gewünschten Änderungen, Ergänzungen oder Ausweitungen des

Auftrages stimmt der Vertragspartner einer entsprechenden Erhöhung der Preise zu.

  1. Leistung, Lieferung

3.1. Print-Sport verpflichtet sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt des

angenommenen Auftrags ein Werk zu schaffen bzw. solche Leistungen zu erbringen, die im

Sinne der Werbe-Absichten des Vertragspartners nutzbar sind und den medialen

Anforderungen entsprechen. Die Abwicklung des Auftrages erfolgt nach Art und Umfang der

vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Unterlagen, welche im ausreichenden Umfang

vom Vertragspartner auf seine Kosten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

3.2. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Kosten des

Transportes bzw. Versandes, insbesondere die Kosten des Transportes oder Versandes von

Print-Sport übergebenen Manuskripten, Datenträgern oder sonstigen Unterlagen trägt der

Vertragspartner und werden diese Kosten gesondert verrechnet.

3.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Liefertermin muss von Print-Sport schriftlich bestätigt

werden, um Gültigkeit zu erlangen. Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung aller für die Abwicklung

des Auftrags notwendigen Unterlagen durch den Vertragspartner verschiebt sich der

Liefertermin um den Zeitraum der zu spät gelieferten Unterlagen. Im Falle des Lieferverzuges

haftet Print-Sport nur im Falle von grober Fahrlässigkeit für nachweislich entstandene Schäden.

  1. Preise

Die in Kostenvoranschlägen bzw. Angeboten angeführten Preise von Print-Sport sind, soweit

nichts anderes angegeben, Nettopreise.

  1. Erfüllung und Gefahrenübergang

5.1. Nutzung und Gefahr gehen auf den Vertragspartner über, wenn der Liefergegenstand den

Firmensitz von Print-Sport verlässt.

5.2. Vom Vertragspartner beizustellendes Material ist frei Haus an Print-Sport zu liefern. Die

Eingangsbestätigung von Print-Sport gilt nicht als Bestätigung der Richtigkeit der als geliefert

bezeichneten Art und Menge bzw. deren Verwertbarkeit in technischer Hinsicht.

5.3. Übergebene Manuskripte, Originale, Filme, Datenträger oder sonstige Waren lagern bei

Print-Sport ausschließlich auf Gefahr des Vertragspartners. Print-Sport haftet nur bei Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit für Verlust und Beschädigung.

  1. Zahlung

6.1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind 100 %

der im Angebot genannten Fakturensumme (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) innerhalb von

14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p. a. vereinbart.

  1. Zurückbehaltungsrecht

7.1. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung, insbesondere gemäß Pt. 6. dieser AGB, in

Verzug, so ist Print-Sport berechtigt, die Erfüllung von noch zu erbringenden Leistungen bis zur

Bewirkung der Zahlung zur Gänze aufzuschieben.

7.2. Print-Sport ist weiters berechtigt, die Erfüllung von noch zu erbringenden Leistungen

aufzuschieben, solange der Vertragspartner mit nur einer Zahlung aus einem anderen mit

Print-Sport eingegangenen Vertragsverhältnis in Verzug ist.

7.3. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung, insbesondere gemäß Punkt 6) dieser AGB

und/oder mit nur einer Zahlung aus einem anderen mit Print-Sport eingegangen

Vertragsverhältnis in Verzug, steht Print-Sport ein uneingeschränktes Zurückbehaltungsrecht

sowie die Rücknahme bereits erbrachter Leistungen und bei Teilleistungen das Recht, einen

Auslieferungsstopp zu verhängen, zu. Insbesondere ist Print-Sport in diesen Fällen berechtigt,

auch die einem Dritten erteilten Aufträge zur Herstellung oder Ausführung des von Print-Sport

erstellten Werkes (vor allem Druck) zu stornieren bzw. zu stoppen. Dadurch entstehende

Kosten, insbesondere Storno- oder frustrierte Herstellungskosten, sind vom Vertragspartner zu

tragen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus allen Rechtsgeschäften mit dem

Vertragspartner bleiben die von Print-Sport gelieferten Waren im vollständigen Eigentum von

Print-Sport.

  1. Aufrechnungsverbot

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder

anderen Ansprüchen welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen

aufzurechnen.

  1. Haftung

10.1. Print-Sport verpflichtet sich, technisch einwandfreie Werke herzustellen. Es leistet

ausdrücklich dafür Gewähr, dass die geschaffenen Werke dem derzeitigen Stand der Technik

sowie den medialen und kommunikationswissenschaftlichen Anforderungen entsprechen.

10.2. Tritt bei der Abwicklung der Aufträge ein Umstand ein, der die vertragsgemäße

Herstellung des Werkes unmöglich macht oder zeitlich verzögert, so hat Print-Sport nur Vorsatz

und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht

rechtzeitigen Herstellung des beauftragten Werkes, die weder von Print-Sport noch vom

Vertragspartner zu vertreten ist, berechtigt den Vertragspartner nur zum Rücktritt vom Vertrag.

Diesfalls ist Print-Sport berechtigt, seine bis dahin erbrachten Leistungen zu verrechnen. Print-Sport haftet nicht, wenn in Aussicht gestellte Termine aufgrund der Disposition, welche in die

Sphäre von Dritten fällt, nicht eingehalten werden können.

10.3. Die Haftung von Print-Sport wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese

Haftungsbeschränkung erstreckt sich insbesondere auch auf durch die Herstellung des

beauftragten Werkes verursachte Schäden. Der Höhe nach wird die Haftung von Print-Sport

beschränkt mit der Auftragssumme.

10.4. Die Haftung für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen

Vorschriften auch bei den von Print-Sport vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, übernimmt der

Vertragspartner. Er wird die von Print-Sport vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein

vorgeschlagenes Kennzeichen, Logo, Marke, etc.) erst dann freigeben, wenn er sich selbst von

der rechtlichen (insbesondere wettbewerbs- bzw. kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit

vergewissert hat oder wenn er die volle Haftung für das mit der Durchführung der

Werbemaßnahme (Verwendung des Kennzeichens, Logos, Marke, etc.) verbundene Risiko

selbst übernimmt. Sollte Print-Sport wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der

Verwendung eines Kennzeichens, Logos, Marke, etc.) selbst in Anspruch genommen werden,

hält der Vertragspartner Print-Sport völlig schad- und klaglos.

  1. Verzugsfolgen und Rücktritt vom Vertrag

11.1. Sofern Print-Sport durch grobes Verschulden in Lieferverzug gerät, ist der Vertragspartner

nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist zur Erbringung der Leistung zum Rücktritt vom Vertrag

berechtigt. Die Setzung der 14-tägigen Nachfrist muss in Schriftform erfolgen.

11.2. Tritt der Vertragspartner ohne Verschulden von Print-Sport länger als 5 Tage vor dem

Abnahmetermin vom Vertrag zurück, so ist Print-Sport berechtigt, die bis dahin angefallenen

Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt zwischen 5 und 0 Tagen vor dem Abgabetermin ist

Print-Sport berechtigt, den gesamten Preis zur Gänze in Rechnung zu stellen.

11.3. Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung der für die Herstellung des beauftragten Werkes

notwendigen Unterlagen durch den Vertragspartner ist Print-Sport berechtigt, vom gesamten

Vertrag unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist zurückzutreten. Print-Sport kann jedoch nach

seiner Wahl auch die Erfüllung des Vertrages begehren. In diesem Falle gilt Pkt. 3.3. der AGB.

11.4. Print-Sport ist berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, sobald der

Vertragspartner mit nur einer Zahlung aus diesem oder aus einem anderen mit Print-Sport

eingegangen Vertragsverhältnis in Verzug gerät. Für den Rücktritt bedarf es keiner

Fristsetzung.

11.5. Print-Sport ist berechtigt, von Aufträgen, die bereits angenommen wurden, aus welchen

Gründen auch immer - ohne Ersatzansprüche des Vertragspartners - binnen einer Frist von

2 Wochen ab Zustandekommen des Vertrages im Sinne der obigen Bestimmungen

zurückzutreten. In diesem Fall ist Print-Sport verpflichtet, allfällige erhaltene Anzahlungen wieder

an den Vertragspartner rückzuerstatten.

  1. Namen- und Markenaufdruck

Print-Sport ist zur Anbringung seines Firmen- oder Markennamens (Logo) auf den zur

Ausführung gelangenden Produkten auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Vertragspartners

berechtigt.

  1. Aufbewahrung

Print-Sport verpflichtet sich bis maximal 6 Wochen nach Fertigstellung des jeweiligen Projekts

die übergebenen Unterlagen aufzubewahren, danach werden die Unterlagen auf Wunsch des

Auftraggebers gegen Kostenersatz zurückgestellt oder vernichtet.

  1. Herstellung, Änderung, Abnahme

14.1. Die künstlerische und technische Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werkes, des

Produktes oder der Dienstleistung obliegt alleine Print-Sport. Soweit eine Mitwirkung des

Vertragspartners zur Herstellung des Produktes nötig ist, ist eine durch dessen Unterlassung

bedingte verminderte Qualität bzw. Unmöglichkeit der Herstellung vom Vertragspartner zu

vertreten.

14.2. Die Abnahme des in Auftrag gegebenen Werkes durch den Vertragspartner oder seine

Erfüllungsgehilfen bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität. Für den

Fall, dass der Vertragspartner das in Auftrag gegebene Werk nicht ausdrücklich abnimmt, gilt

die Abnahmeerklärung als erteilt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von

1 Woche nach dem Abnahmetermin konkrete Einwendungen gegen das Werk oder bestimmte

Teile davon erhebt. Die Erhebung der Einwendungen im vorerwähnten Sinn muss bei sonstiger

Unbeachtlichkeit in Schriftform erfolgen.

14.3. Verlangt der Vertragspartner vor Abnahme des Werkes Änderungen des bereits

hergestellten Werkes, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten und Kosten, soweit es sich

nicht um berechtigte Mängelrügen handelt.

14.4. Für gewünschte Änderungen nach Abnahme des Werkes hat alleine der Vertragspartner

die Kosten zu tragen.

  1. Urheber-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte

15.1. Print-Sport stehen alle Leistungsschutz- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 14 bis

18 UrhG sowie der §§ 66 ff. UrhG an den von ihm hergestellten Werk zu. Print-Sport stehen

insbesondere die Verwertungsrechte der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Aufführung

sowie sämtliche Leistungsschutzrechte zu.

15.2. Print-Sport erteilt dem Vertragspartner nach vollständiger Bezahlung des

Rechnungsbetrages (Nettobetrag zzgl. Mehrwertsteuer) sämtliche zur Erfüllung des Vertrages

notwendigen Werknutzungsbewilligungen im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Der Umfang

der erteilten Werknutzungsbewilligungen wird auf den Vertragszweck beschränkt.

Darüberhinausgehende Werknutzungsbewilligungen sind gesondert von Print-Sport zu

erwerben. Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung zu schließen, mit welcher auch eine Einigung

über die Abgeltung für die Erteilung der jeweiligen Werknutzungsbewilligung zu treffen ist.

15.3. Bearbeitungen, Ergänzungen, Kürzungen oder Änderungen sonstiger Art am Werk bzw.

an Teilen des von Print-Sport hergestellten Werkes dürfen nur durch Print-Sport vorgenommen

werden. Die Zustimmung zu den oben genannten Änderungen an Werken von Print-Sport

bedarf der schriftlichen Genehmigung, auch das allfällige Abgehen von der in diesen AGB

vereinbarten Schriftformklausel.

15.4. Im Fall von Bearbeitungen, Ergänzungen, Kürzungen oder Änderungen sonstiger Art am

beauftragten Werk ist eine besondere schriftliche Vereinbarung mit Print-Sport zu treffen, mit

welcher diese Arbeiten abgegolten werden.

15.5. Print-Sport ist berechtigt, das von ihm hergestellte Werk anlässlich von Veranstaltungen

bzw. Präsentationen für sämtliche Maßnahmen der Eigenwerbung zu verwenden, dies auf jede

erdenkliche Art und Weise und auf jedem Trägermedium. Hierzu erteilt der Vertragspartner alle

erforderlichen Werknutzungsbewilligungen.

15.6. Soweit die Urheber- und Verwertungsrechte nicht ohnedies bei Print-Sport liegen oder ihr

eingeräumt wurden, verpflichtet sich Print-Sport für die entsprechende Rechtseinräumung durch

Dritte Sorge zu tragen. Ausdrücklich ausgenommen ist dies in den Fällen, wo Unterlagen,

insbesondere Film- und Tonmaterial, Fotos, Grafiken, oder sonstige Unterlagen vom

Vertragspartner beigestellt wurden. Der Vertragspartner verpflichtet sich in diesem Fall Print-Sport sämtliche für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Verwertungs-, Leistungsschutzrechte

bzw. Werknutzungsbewilligungen an diesen Materialien einzuräumen.

15.7. Im Falle der Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen durch Dritte verpflichtet sich

der Vertragspartner, Print-Sport schad- und klaglos zu halten. Die Schad- und Klagloshaltung

beinhaltet auch die Prozesskosten eines allfälligen Verfahrens.

  1. Vertragsauslegung

Sollte einer der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung

eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung

am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

  1. Schriftformklausel

Abänderungen und Ergänzungen des Auftrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auch

das einvernehmliche Abgehen von der Schriftform bedarf der Schriftform.

  1. Prioritätsregelung

Im Falle von Widersprüchen zwischen Angeboten bzw. Verträgen von Print-Sport mit den AGB

wird nachfolgende Prioritätenregelung vereinbart:

Erste (oberste) Priorität:

Die Bestimmungen im Vertragstext bzw. im Angebot.

Zweite Priorität:

Die Bestimmungen der AGB.

Dritte Priorität:

Die einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Rechtes.

  1. Sonstige Bestimmungen

19.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle ihm anvertrauten Geschäftsgeheimnisse zu

wahren und darüber Stillschweigen zu halten.

19.2. Die vom Vertragspartner übernommenen Verpflichtungen hat dieser an sämtliche

Personen und Unternehmen, die mit der beauftragten Leistung bzw. dem Produkt von Print-Sport in Berührung kommen, zu überbinden.

19.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem

Vertragsverhältnis oder seiner Auflösung ergebenden Streitigkeiten ist das für Wien sachlich

zuständige Gericht. Zur Anwendung gelangt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-

Kaufrechtes ist ausgeschlossen.